Ihr Stimmrecht
Als Mitglied und Anteilseigner*in wählen Sie Ihre Vertreterinnen und Vertreter, die Ihre Interessen bei der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung vertreten. Das bedeutet: Sie gestalten aktiv mit, in welche Richtung sich Ihre Bank entwickelt. Dabei gilt das demokratische Prinzip: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen.
In der Vertreterversammlung werden relevante Entscheidungen für die Bank getroffen. Dazu zählen unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand. Darüber hinaus ist die Vertreterversammlung für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats zuständig.