Vertreterwahl
Nach den Bestimmungen des § 1 der Wahlordnung der Wiesbadener Volksbank eG findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier Jahre statt.
Der von der Vertreterversammlung am 3. Juni 2025 gewählte Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 31. Juli 2025 gemäß § 3 der Wahlordnung eine Wahlliste mit Vertreter- und Ersatzvertreterkandidaten für die Vertreterversammlung aufgestellt.
Gemäß § 4 der Wahlordnung geben wir bekannt, dass die vom Wahlausschuss erstellte Wahlliste gemeinsam mit der Wahlordnung in der Zeit vom 1. September 2025 bis einschließlich 29. September 2025 (Auslegungsfrist) zur Einsichtnahme für alle Mitglieder ausliegt.
Die Auslegung erfolgt während der jeweiligen Öffnungszeiten an folgenden Standorten:
Hauptgeschäftsstelle, Schillerplatz 4, 65185 Wiesbaden
Beratungszentrum Idstein, Wiesbadener Straße 12–16, 65510 Idstein
Mitglieder der Wiesbadener Volksbank eG haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Auslegungsfrist weitere Wahllisten beim Wahlausschuss einzureichen. Gemäß § 4 der Wahlordnung können vorher eingereichte Listen nicht berücksichtigt werden. Weitere Wahllisten müssen die Anforderungen an eine Wahlliste gemäß § 3 der Wahlordnung erfüllen.
Wiesbaden, den 1. September 2025
Ihre Wiesbadener Volksbank eG
Der Vorsitzende des Wahlausschusses
Hans-Otto Ewert