In der Regel können Sie pro Finanzinstitut einen Freistellungsauftrag für alle Konten einreichen. Gerade aufgrund dieser Aufteilungsmöglichkeit auf mehrere Kreditinstitute ist es jedoch sehr wichtig, den Überblick über alle Aufträge zu behalten und so den Sparerpauschbetrag nicht zu überschreiten. Vor Beginn und während des jeweiligen Jahres können Sie den Freistellungsauftrag ändern – dies gilt jedoch nicht für die zurückliegenden Jahre.
Freistellungsauftrag anlegen/ ändern
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