Unsere Immobilienfinanzierung für Familien passt sich Ihrer Lebenssituation an: Sicher und flexibel.
Immobilienfinanzierung für Familien
Familien brauchen Sicherheit:
Neben der Entscheidung für die eigene Immobilie sind weitere Weichen für die Zukunft zu stellen. Vorsorge für die Familie, Vermögensschutz, Absicherung des Einkommens und dabei flexibel bleiben. Das sind die wichtigsten Bausteine, die wir in unserer Immobilienfinanzierung für Familien berücksichtigen.
Unsere Finanzierung - mit Sicherheit gut.
FLEXIBILITÄT | SICHERHEIT | |
Lebensumstände ändern sich manchmal. Es kündigt sich Nachwuchs an. Ein interessantes Jobangebot führt zu einer beruflichen Umorientierung.
Unsere Immobilienfinanzierung für Familien passt sich Ihren Wünschen und Möglichkeiten während der Gesamtlaufzeit der Finanzierung an - und nicht umgekehrt. |
In der Zukunft ergeben sich weitere Wegmarken, für die es gilt, frühzeitig Entscheidungen zu treffen (die Ausbildung der Kinder, der Erhalt der Einkommensquelle, künftig anstehende Investitionen, der Ruhestand, die Sicherung des Vermögens). Eine Selbstverständlichkeit ist es für uns, Ihre finanziellen Wünsche und Ziele für die Zukunft in die Erarbeitung von Lösungen mit einzubeziehen. | |
Dafür beinhaltet unsere Finanzierung für Ihre eigengenutzte Immobilie nachfolgende Merkmale: |
Unsere Immobilienfinanzierung für Familien berücksichtigt Informationen zu nachfolgenden Themen: |
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Prüfung der Einbindung möglicher öffentlicher Fördermittel |
Absicherung der Familie | |
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Keine Bereitstellungszinsen in den ersten 6 Monaten |
Absicherung des Einkommens | |
Keine Nichtabnahme-Entschädigung für bis zu 10 % der Darlehenssumme |
Absicherung des Vermögens | |
Sondertilgungsmöglichkeit 5 % p. a. von Anfang an oder ab dem 6. Jahr 10 % p.a., ohne Zinsaufschlag |
Absicherung von Zahlungsverpflichtungen bei Arbeitslosigkeit bis zum Ende der Zinsbindung möglich |
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Dreimaliger kostenfreier Tilgungswechsel zwischen 2 % und 4 % möglich |
Nutzung staatlicher Förderungen: Riester, Wohnriester und Wohnungsbauprämie |
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Tilgungsaussetzung für max. 12 Monate bei Nachwuchs, Bezug von Krankengeld, Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit |
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